AGB der Pata GmbH

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Vereinbarungen zwischen der Pata GmbH und ihrer Kundschaft, welche Produkte erwerben und/oder Dienstleistungen der Pata GmbH in Anspruch nehmen. Diese AGB sind bei allen Verträgen integraler Bestandteil. Änderungen dieser AGB sind vorbehalten. Den jeweils neusten und somit gültigen Stand entnehmen sie unserer Internetseite pata.ch. Die Kundschaft stimmt mit der Auftragserteilung diesen AGB vorbehaltlos zu, bestätigt volljährig zu sein oder mit dem Einverständnis ihrer gesetzlichen Vertreter zu handeln.

Auftrag

Sämtliche Dienstleistungen der Pata GmbH basieren auf einem einfachen Auftrag (Art. 394 ff. OR). Erst wenn die Pata GmbH einen Auftrag bestätigt hat, gilt dieser als angenommen. Die Art der Bestätigung obliegt alleine der Pata GmbH. Die Pata GmbH kann Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Aufnahme

Die Kundschaft gewährleistet bei jeder Übergabe des Hundes die Einhaltung der Pata-Richtlinien. Die Kundschaft informiert die Pata GmbH über Änderungen in den Kundendaten. Die Pata GmbH entscheidet bei jeder Übergabe über dessen Aufnahme.

Inkasso

Die Pata GmbH entscheidet allein, ob ein Auftrag über Rechnung abgerechnet wird, oder ob ein Vorinkasso angewendet werden kann. Die Inkassomethode kann von der Leistungserbringerin jederzeit, ohne Vorankündigung sowie ohne Angabe von Gründen abgeändert werden. Die Kundschaft ist dazu verpflichtet, die Kundendaten (Link) vollständig zu hinterlegen und stimmt mit der Auftragserteilung den Pata-Richtlinien (Link) vorbehaltlos zu. Die Leistungserbringung startet mit dem Erhalt der vollständigen Kundendaten, respektive bei Vorinkasso zusätzlich dem vollständigen Zahlungseingang.

Annullation laufender Aufträge

Beide Parteien sind jederzeit dazu berechtigt, einen laufenden Auftrag zu annullieren.

Wird seitens der Kundschaft annulliert, kann in Kulanz eine ProRata-Rückerstattung gewährt werden, jedoch nur, wenn die bereits gebuchten Termine anderweitig genutzt/verrechnet werden können. Der Entscheid dafür obliegt allein der Pata GmbH und ist abschliessend.

Wird seitens der Pata GmbH ein laufender Auftrag annulliert, wird der Kundschaft eine ProRata-Rückerstattung auf dessen IBAN-Nummer angeboten. Diese Information hat die Kundschaft innert 30 Tagen nach der Annullation der Pata GmbH unaufgefordert bekannt zu geben.

Änderung

Wird seitens der Kundschaft gewünscht, einen laufenden Auftrag abzuändern (z.B. anderes Datum, andere Zeit, anderer Ort, anderer Rhythmus, vorübergehende Sistierung, andere Dauer), ist dies nur mit der Zustimmung der Pata GmbH möglich.

Stornierung einzelner Buchungen

Uns ist bewusst, dass bei einer einzelnen Buchung auch mal etwas dazwischenkommen kann. Da wir nur eine beschränkte Anzahl an Tagesbetreuungs- und Ferienplätzen anbieten können, bitten wir um Verständnis, dass im Falle von Absagen Stornierungsgebühren bzw. Kosten anfallen können.

Regelung bei Tagesgästen
Die Abmeldung muss spätestens 48 Stunden vor Antritt erfolgen. Bei kurzfristigeren Abmeldungen behält sich die Pata GmbH vor, den gebuchten Aufenthalt trotzdem vollumfänglich zu verrechnen.

Regelung bei Ferienaufenthalten (ab dem 7. Tag gilt ein Aufenthalt als Ferienaufenthalt)
Sagen Sie den Ferienplatz bis spätestens 4 Wochen (28 Tage) vor dem vereinbarten Aufenthalt ab, entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Ab dem 27. Tag vor gebuchtem Aufenthalt versucht Pata GmbH in jedem Fall, den freigewordenen Ferienplatz in gleichem Umfang anderweitig zu vergeben. Können wir den Ferienplatz für die gleiche Zeitdauer vermitteln, entstehen für Sie ebenfalls keine Kosten. Sollte uns dies nicht gelingen, verrechnet Ihnen Pata GmbH die Differenz zwischen Ihrer Buchung und der allfällig zustande gekommenen Ersatzbuchung. Ist es uns gar nicht möglich, den Ferienplatz zu besetzen, kann deshalb die ganze Buchung vollständig verrechnet werden.

Die Stornierungsbedingungen behalten auch bei behördlich verfügten Einschränkungen oder höherer Gewalt ihre Gültigkeit.

Haftung

Die Pata GmbH achtet darauf, dass Ihr Hund während des Aufenthaltes bei uns bestens versorgt wird. Wir sichern unserer Kundschaft eine kompetente, sorgfältige und liebevolle Betreuung des Hundes zu. Trotz grösster Sorgfalt, Umsicht, bester Betreuung und Kontrolle, lässt es sich nicht vollständig verhindern, dass sich der Hund verletzen kann. Sollten gesundheitliche Probleme auftreten, lassen wir Ihrem Hund umgehend die notwendige und bei Bedarf auch tierärztliche Behandlung zukommen.

Haftbarkeit

Die Pata GmbH ist bei der Zürich-Versicherung für «Deckung Hund» versichert und kommt nur für Kosten auf, wenn sie die Aufsichtspflicht nachweislich und in grober Weise vernachlässigt hat.

In folgenden Fällen kann die Pata GmbH nicht haftbar gemacht werden (Liste nicht abschliessend):

  • Entlaufen
  • Krankheit
  • Verletzungen
  • Tod

Folgende Ereignisse, Behandlungen und Leistungen gehen vollständig zu Lasten der Kundschaft und werden dieser (falls möglich) von der Drittpartei direkt in Rechnung gestellt:

  • Spielzeug: verlieren, beschädigen, zerstören
  • Transport: Tierambulanz, eigenes Fahrzeug, Transportunternehmen, Rettungsdienst
  • Tierärztliche Behandlung, Medikamente, sämtliche Folgekosten (auch von Drittparteien)

Die Pata GmbH kann im Falle eines Notfalles eine Vorfinanzierung leisten, stellt diese aber umgehend der Kundschaft in Rechnung.

Verantwortung

Die Kundschaft ist in jedem Fall und unbeschränkt haftbar, wenn

  • ihr Hund eine übertragbare Krankheit hat, welche zur Ansteckung anderer Tiere oder Menschen führt
  • dadurch der Pata GmbH ein Reputationsschaden entsteht
  • die Pata GmbH dadurch von Drittparteien belangt wird

Erkrankungen / Notfall

Signalisiert der Hund Unwohlsein oder eine Krankheit, handeln wir wie folgt:

Unwohlsein / Krankheit: Wir kontaktieren den Halter¹ und/oder den Notkontakt und fordern die umgehende Abholung des Hundes ein. Kann der Hund nicht abgeholt werden, wird das Tier bis zum Abholzeitpunkt vom Rudel isoliert. Je nach Zustand entscheidet Pata GmbH in Absprache mit dem Halter bzw. Notkontakt über die tierärztliche Behandlung. Sind weder Halter noch Notkontakt erreichbar, entscheidet Pata GmbH in Absprache mit dem Tierarzt² selbst.

Wird eine Erkrankung zu einem Notfall oder führt ein Ereignis zu so einer Situation, handeln wir wie folgt:

Notfall: Wir kontaktieren den Halter und/oder den Notkontakt, und erläutern die Situation. Parallel agieren wir proaktiv und setzen alles daran, den Hund umgehend zu behandeln. Da in der Regel weder der Halter noch der Notkontakt vor Ort sind, folgt Pata GmbH letzten Endes und im Sinne des Tierwohls den Empfehlungen des Tierarztes.

Lassen es die Zeitverhältnisse nicht zu, oder sind weder Halter noch Notkontakt zu erreichen, lässt sich die Pata GmbH von einem erreichbaren oder dem behandelnden Tierarzt beraten und entscheidet im Sinne des Tierwohls selbst.

Nichtabholung

Holt die Kundschaft seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt nicht ab, handeln wir wie folgt:

  • Wir versuchen, den Halter anhand der Kundendaten zu kontaktieren und eine zeitnahe neue Abholzeit oder ein Abholdatum zu fixieren.
  • Kann der Halter am vereinbarten Abholtag nicht erreicht werden, informieren wir gleichentags den Notkontakt und fordern zur Abholung auf.
  • Kann weder der Halter noch der Notkontakt erreicht werden, beherbergen wir den Hund für maximal 6 Kalendertage unter voller Kostenfolge zu Lasten des Halters. Während dieser Zeit versuchen wir maximal zwei Mal täglich, den Halter und den Notkontakt telefonisch zu erreichen.
  • Am 7. Tag reichen wir Anzeige gegen den Halter ein und übergeben das Tier einer Tierschutzorga-nisation zur weiteren Unterbringung und Weitervermittlung. Ab diesem Zeitpunkt ist die Pata GmbH vollumfänglich vom Betreuungsauftrag entlastet. Sämtliche Folgekosten gehen zu Lasten des Halters.
  • Die Pata GmbH annulliert damit auch das Auftragsverhältnis zum Halter, und wird keine ProRata-Erstattung für noch nicht erbrachte Dienstleistungen erbringen.

Urheberrechte

Im Rahmen der Dienstleistungen an Hunden werden die der Pata GmbH anvertrauten Tiere fotografiert und/oder gefilmt. Die Film- und Bildrechte liegen dabei vollständig bei der Pata GmbH und können für jegliche Verwendungen entschädigungslos und auf unbestimmte Dauer genutzt werden. Die Kundschaft kann dieser Regelung widersprechen. Ein Widerspruch hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

Kundendaten

Die Kundschaft erteilt der Pata GmbH ihre ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung von allen für die Hundebetreuung relevanten Daten. Ferner erklärt sie sich mit der Weitergabe dieser Daten hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung einverstanden. Die Pata GmbH verpflichtet sich, Kundendaten vertraulich zu behandeln und diese Dritten bis auf obengenannte Ausnahme nicht weiterzugeben.

Wir erfassen mit den Kundendaten und/oder bei einer Bestellung die uns übermittelten Kundendaten (Vorname, Name, Geschlecht, Adresse, Postleitzahl, Ort, Land), Empfänger- und Lieferadressen, Telefonnummern und E-Mailadressen. Mit dem Übermitteln dieser Angaben, z.B. bei einer Offertanfrage, Anfrage oder Bestellung, erlauben Sie uns, diese Angaben zur Abwicklung der Bestellung, dem Versand oder der Lieferung zu nutzen und zur allfällig späteren Verwendung z.B. für Werbeaktionen, Newsletter, Umfragen oder Aktionen zu verwenden. Die Pata GmbH kann die Adressdaten zudem für weitere Zwecke, Projekte und Aktionen verwenden oder zur Verfügung stellen, welche nicht ausschliesslich in direktem Zusammenhang mit dem Betreiben einer Hundeschule bzw. Hundebetreuung steht. Wir verkaufen jedoch keine Adressen und handeln auch nicht damit.

Preise / Zahlungsbedingungen

Die aufgeführten Preise sind in Schweizer Franken zu verstehen. Sie können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich per elektronischem Zahlungsmittel (z.B. EC, Kreditkarte, TWINT) oder per Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei nicht Einhalten der Zahlungsbedingungen verrechnen wir Zahlungserinnerungsspesen (1. Mahnung) von Fr. 20.00 und Mahnspesen (2. Mahnung) von Fr. 40.00. Das Abschicken der zweiten Mahnung kann bei regelmässigen Aufträgen eine Einstellung der Dienstleistung zur Folge haben. Sollten wir innert 10 Tagen nach dem Abschicken der 2. Mahnung keine Gutschrift zu unseren Gunsten verbuchen können, übergeben wir den Fall zzgl. einem Inkassozuschlag von Fr. 120.00 ohne jede weitere Information an die säumige Kundschaft, unserem Inkassobüro oder unserer Rechtsvertretung, und beauftragen diese Drittfirmen zur Wahrung unserer Interessen. In jedem Fall berechnen wir der Kundschaft zu allen bis dahin aufgelaufenen Kosten einen Verzugszins von 11.9% je Monat hinzu.

Als Gerichtsstand gilt Hinwil ZH.

Reklamationen

Eventuelle Reklamationen sind sofort, jedoch spätestens innert 5 Tagen nach Vorfall des Mangels schriftlich einzureichen. Reklamationen sind detailliert zu begründen, notfalls mit Fotos zu unterlegen, und beinhalten eine konkrete Forderung. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und sind bestrebt, eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden. Unsererseits recherchieren wir intern wie auch extern nach der möglichen Ursache der Beanstandung und geben Ihnen eine ehrliche und professionelle Rückmeldung des Ablaufes, der Ursache oder Geschehnisse wieder, welche beiden Seiten nochmals die Möglichkeit geben, den Sachverhalt der Reklamation zu überdenken. Pata GmbH zieht allfällige Entschädigungen oder Rückzahlungen nur bei Vorliegen von signifikanten Mängeln in Betracht. Auf Bagatellen, die keinen nachweislich negativen Einfluss auf das Tier haben, wird nicht eingegangen.

Handelswaren

Bei Handelswaren (Produkte, die wir nicht selbst herstellen) lehnen wir jegliche Haftung und Regressansprüche seitens Dritter ab.

Impressum

Korrespondenzadresse und Firmensitz: Pata GmbH, Kapfweg 2a, CH–8606 Bubikon | UID CHE-225.228.320 MWST | Bubikon, Januar 2021

¹ «Halter» steht im Sinne guter Lesbarkeit für Hundehalterinnen und Hundehalter
² «Tierarzt» steht im Sinne guter Lesbarkeit für Tierärztinnen und Tierärzte